beschränken. Ein Bewilligungssystem, das nur einem beschränkten und geschlossenen Kreis das Benützen der reservierten Standplätze zugesteht, ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zur Wirtschaftsfreiheit jedoch verfassungswidrig (Urteil [des Bundesgerichts] 2P.315/2005 vom 18. Mai 2006; ZBl 75 [1974] S. 270).