A. ist seit 1983 als Taxichauffeur in Zermatt angestellt und stellte verschiedentlich den Antrag auf Erteilung einer A-Bewilligung. Am 27. Februar 2006 erhielt er von der Gemeinde erneut eine abschlägige Antwort mit der Begründung, die Anzahl Taxistandplätze sei beschränkt. Die von A. dagegen eingereichte Beschwerde wies der Staatsrat am 03. April 2006 ab. Er hielt die Gemeinde für befugt, die notwendigen gewerbepolizeilichen Beschränkungen und die Handhabung des gesteigerten Gemeingebrauchs für das Taxigewerbe zu reglementieren.