Gekürzter Sachverhalt Nach dem Taxireglement der Gemeinde Zermatt erfordert die Nutzung kommunaler Standplätze pro Elektrotaxi eine vom Gemeinderat erteilte Betriebsbewilligung A (A-Bewilligung). Deren Höchstzahl hängt von der Menge vorhandener Standplätze, von den Verkehrsbedürfnissen, der allgemeinen Sicherheit, den Platzverhältnissen sowie den Ansprüchen der Bevölkerung und Gäste ab. Eine Person kann über etliche Bewilligungen verfügen. A. ist seit 1983 als Taxichauffeur in Zermatt angestellt und stellte verschiedentlich den Antrag auf Erteilung einer A-Bewilligung.