Kommunale Zonennutzungspläne ; Erschliessung der Bauzonen – Anforderungen an die Beschwerdelegitimation gemäss Art. 33 Abs. 3 RPG (E. 2). – Fall einer Änderung eines kommunalen Gestaltungsplans, den die Gemeinde im von den Einsprechern gegen diese Änderung beim Staatsrat eingeleiteten Verfahren aufgibt. Sind diese Einsprecher Eigentümer von in der Nähe des Planperimeters gelegenen Parzellen, und hängen die Überbauungsmöglichkeiten nicht von diesem Plan ab, haben die Beschwerdeführer kein Rechtsschutzinteresse mehr an der Feststellung der Gültigkeit oder Ungültigkeit des Plans (E. 3).