8. Es kann somit abschliessend festgehalten werden, dass der Lehrköper der Primar-, Orientierungs-, Mittel- und Berufsschule keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Ferientage hat, sondern dass die kantonale Regelung davon ausgeht, das Lehrpersonal nehme die auch ihm zustehenden Ferien in den periodischen Schulferien und den schulfreien Tagen. Das Lehrpersonal legt seine 87