Diese «Überzeit» kann er in den «Ferien» kompensieren. Während den längeren Ferien anlässlich kirchlicher Festtage, während den Herbst- und Fasnachtsferien und vor allem im Sommer ist die Lehrperson in der Organisation der Zeit aber weitgehend frei und organisiert sich wie ein Selbständigerwerbender. So kann sie das kommende Schuljahr am Ende des alten, vor Beginn des neuen, zwischendurch oder, rein theoretisch wenigstens, nur mit äusserst wenig Zeitaufwand, auf die Unterlagen des vorausgehenden Schuljahres zurückgreifend, vorbereiten. Einzig für die Zeit der obligatorischen Fortbildungskurse steht fest, dass die Lehrperson nicht Ferien bezieht.