für eine vollzeitliche Tätigkeit mit ganzjähriger Entlöhnung definiert. Diese Regelung geht zu Recht davon aus, dass der Lehrer über diesen festgelegten Zeitrahmen hinaus viel Zeit für die Vorbereitung der Unterrichtsstunden, für Korrektur der Arbeiten, für Gespräche mit Eltern und Schülern, für seine persönliche Weiterbildung und für andere Arbeiten im Umfeld der Schule und der Erziehung der ihm anvertrauten Kinder aufwendet. Wie er diese Arbeit jedoch organisiert, ist ihm weitgehend freigestellt.