5.3.2 Demgegenüber beschränkt sich die Tätigkeit der Lehrerpersonen der Primar-, Orientierungs- und Mittelschulen sowie des beruflichen Unterrichts, die in jedem Fall als Arbeitszeit zu gelten hat, in erster Linie auf die Unterrichtszeit. Diese wird zu Beginn eines Schuljahres in Wochen festgelegt und beträgt 38 effektive Wochen. Während dieser Zeit kann das Lehrpersonal keine Ferien beziehen. In den entsprechenden Besoldungsdekreten wird die Unterrichtszeit pro Woche 84