Deshalb sehen diese Schulen auch bestimmte Ferienansprüche vor, die zwar infolge der Lehrtätigkeit über jenen der Beamten liegen, aber wie bei den Beamten sind die Ferien nach Absprache mit den Vorgesetzten sowie in Berücksichtigung der Bedürfnisse der Schule zu nehmen (vgl. weiter vorne E. 5.2.4). Beim Lehrpersonal der Fachhochschulen weiss der Vorgesetzte somit im Normalfall auch, wann ein Lehrer sich in den Ferien befindet.