5.3.1 Diese Unterschiede erklären sich durch die verschiedenen Aufträge der Schultypen. Die Fachhochschulen haben neben der Aufgabe, zu unterrichten, noch den Auftrag, Weiterbildungsveranstaltungen anzubieten, anwendungsorientierte Forschungs- und Entwikklungsarbeiten durchzuführen und Dienstleistungen für Dritte zu erbringen (Art. 3 des Ausführungsgesetzes über die Fachhochschule Wallis vom 22. September 1999 [SGS/VS 414.73]; Art. 4 des Gesetzes über die Höhere Pädagogische Lehranstalt vom 04. Oktober 1096 [SGS/VS 419.1]; Art. 3 des Gesetzes zur Schaffung der Fachhochschule Wallis für Gesundheit und Soziale Arbeit vom 22. März 2002 [SGS/VS 419.20).