In allen diesen Regelungen wird ferner für das technische und administrative Personal auf die Regelung des BtG verwiesen. Das Gesetz über die Besoldung des Lehrpersonals der Lehranstalten für eine höhere Ausbildung vom 17. November 1988 (FHBsG; SGS/VS 417.039) und die dazugehörende Verordnung vom 13. Dezember 1995 (SGS/VS 417.030) enthalten keine speziellen Bestimmungen über den Ferienbezug durch das Lehrpersonal, sondern hält sich an die Grundsätze des LBsG). 83