Gekürzter Sachverhalt Orientierungsschullehrer A. war vom 11. Februar bis zum 31. Oktober 2002 krank und arbeitsunfähig. Er nahm zu Beginn des Monats November 2002 die Arbeit wieder vollumfänglich auf und ging Ende August 2005 in Pension. Noch während seiner Krankheitszeit erkundigte sich der Lehrer nach der Möglichkeit, die während seiner Krankheit nicht bezogenen Ferien nachträglich ganz oder teilweise nachholen zu können. Es folgte ein Austausch diverser Korrespondenzen mit dem Verwaltungs- und Rechtsdienst des Departements für Erziehung, Kultur und Sport (nachfolgend: DEKS). Schliesslich verlangte der Lehrer am 09. April und 18. Oktober 2004 eine anfechtbare Verfügung,