Gewinnsteuer der juristischen Personen; an ein Konzernmitglied gewährte Vorteile – Vorteile an Dritte, die sich nicht mit dem Geschäftszweck rechtfertigen lassen; Begriffsbestimmung (E. 3a-b) – Anwendung dieses Begriffs bei Konzernmitgliedern (E. 3c) – Beweislastverteilung (E. 4a) – Prüfung der hier angerufenen Endabrechung (E. 4b-c) Droit (...)