Damit setzen aber die amtlichen Ausschreibungsunterlagen die Zulässigkeit der Vertragsklausel 65 in Frage. Der Leistungsbeschrieb hält in Ziffer 4 als Vertragsdauer die Zeit vom 01. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2011 fest und nach Ziff. 2.6 des Pflichtenhefts darf der Geometer im Zeitpunkt der Ausschreibung nicht älter als 65-jährig sein. Der Bewerber, der ohne Beizug des Mustervertrages ein Angebot einreicht, muss davon ausgehen können, er werde als geeignet angesehen, den gesamten ausgeschriebenen Auftrag auch auszuführen, selbst wenn er bis zum Vertragsende das Alter 65 überschreiten werde.