dessen Büro würden die Rechte und Pflichten geregelt (Abs. 2). Den Bewerbern wurde, nach Angaben der Vorinstanz auf ausdrücklichen Wunsch der Geometer, ein Muster des nach Ziff. 1.1 Abs. 2 des Leistungsbeschriebs mit dem im Submissionsverfahren bestimmten Geometer vorgesehenen Vertrags zugestellt. Art. 8 Abs. 3 dieses Mustervertrags sieht tatsächlich vor, «Der Vertrag endet mit dem Erreichen des 65. Altersjahres des verantwortlichen Geometers, sofern das Unternehmen keinen patentierten Ingenieur-Geometer als Nachfolger des Ausscheidenden verpflichtet hat».