2.2.1 Im Leistungsbeschrieb wird unter Ziff. 1.1 als Ziel des Submissionsverfahrens die Bestimmung eines amtlichen Geometers für jede Gemeinde festgelegt (Abs. 1) und festgehalten, in einem Vertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren (01. Januar 2007 - 31. Dezember 2011) zwischen der Dienststelle und dem amtlichen Geometer und 48