2.2 Die Beschwerde führenden Parteien bringen weiter vor, der Mustervertrag sehe ein automatisches Vertragsende mit dem Erreichen des 65. Altersjahrs des verantwortlichen Geometers vor, sofern das Unternehmen keinen für die Arbeit fähigen Nachfolger verpflichtet habe. Die Vorinstanz verweist in diesem Zusammenhang auf den hypothetischen Charakter der angeführten Beschwer mit vielen Unbekannten, die zudem frühestens in vier Jahren aktuell werden könnte. Zudem stelle der Mustervertrag ein Informationsdokument dar, das, da nicht Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen, nicht angefochten werden könne.