Gekürzter Sachverhalt Der Kanton Wallis schrieb im August 2006 für die Gemeinden den Unterhalt und die Nachführung der amtlichen Vermessung im offenen Verfahren aus. Als Gegenstand und Umfang des Auftrags wurden der Unterhalt und die Nachführung für eine bestimmte Gemeinde im Rahmen eines abzuschliessenden Vertrages mit einer Laufzeit vom 01. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2012 angegeben. In den Ausschreibungsunterlagen war als Eignungskriterium aufgeführt, der verantwortliche Geometer dürfe nicht älter als 65-jährig sein.