{"Signatur": "VS_BZG_999", "Spider": "VS_Gerichte", "Datum": "2006-11-24", "PDF": {"Datei": "VS_Gerichte/VS_BZG_999_A1-06-146_2006-11-24.pdf", "URL": "https://api-justsearche.vs.ch/api/documents/73404c6293b3db6b5aa70b64242a175b/file/", "Checksum": "a43e0d3139c65f18e3789b532830a320"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A1 06 146"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wallis Sonstiges Gericht Sonstige Kammer 24.11.2006 A1 06 146"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Valais Autre tribunal Autre chambre 24.11.2006 A1 06 146"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Vallese Altro tribunale Altro camera 24.11.2006 A1 06 146"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wallis Sonstiges Gericht Sonstige Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Valais Autre tribunal Autre chambre"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Vallese Altro tribunale Altro camera"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "KGVS A1 Oeffentliches Recht ordentlich"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "KGE (öffentlichrechtliche Abteilung) vom 24. November 2006 i.S. A. c.  Staatsrat  Geometermandat/Altersbeschränkung  – Alter 65 als Eignungskriterium für Geometeraufträge.  – Wie weit kann das Erreichen einer Altersgrenze (65) in den abzuschliessenden  Vertrag als Auflösungsgrund aufgenommen werden?  Marché de prestations de géomètre; restriction liée à l’âge  – Age de 65 ans fixé à titre de critère d’aptitude pour un marché de ce genre.  – Dans quelle mesure l’arrivée à une limite d’âge peut-être un motif de résiliation  à intégrer au contrat à passer à la fin de la procédure?  Gekürzter Sachverhalt  Der Kanton Wallis schrieb im August 2006 für die Gemeinden  den Unterhalt und die Nachführung der amtlichen Vermessung im  offenen Verfahren aus. Als Gegenstand und Umfang des Auftrags  wurden der Unterhalt und die Nachführung für eine bestimmte  Gemeinde im Rahmen eines abzuschliessenden Vertrages mit einer  Laufzeit vom 01. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2012 angegeben.  In den Ausschreibungsunterlagen war als Eignungskriterium aufge-  führt, der verantwortliche Geometer dürfe nicht älter als 65-jährig  sein. Die Unterlagen enthielten auch einen Mustervertrag mit der  Klausel, der Vertrag ende mit dem Erreichen des 65. Altersjahres des  46"}], "ScrapyJob": "446973/52/2024", "Zeit UTC": "21.01.2026 02:07:09", "Checksum": "5f81179cce0c035d2ef7ff76a006b3f5", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wallis Sonstiges Gericht Sonstige Kammer 24.11.2006 A1 06 146\nRegeste:\nKGE (öffentlichrechtliche Abteilung) vom 24. November 2006 i.S. A. c.  Staatsrat  Geometermandat/Altersbeschränkung  – Alter 65 als Eignungskriterium für Geometeraufträge.  – Wie weit kann das Erreichen einer Altersgrenze (65) in den abzuschliessenden  Vertrag als Auflösungsgrund aufgenommen werden?  Marché de prestations de géomètre; restriction liée à l’âge  – Age de 65 ans fixé à titre de critère d’aptitude pour un marché de ce genre.  – Dans quelle mesure l’arrivée à une limite d’âge peut-être un motif de résiliation  à intégrer au contrat à passer à la fin de la procédure?  Gekürzter Sachverhalt  Der Kanton Wallis schrieb im August 2006 für die Gemeinden  den Unterhalt und die Nachführung der amtlichen Vermessung im  offenen Verfahren aus. Als Gegenstand und Umfang des Auftrags  wurden der Unterhalt und die Nachführung für eine bestimmte  Gemeinde im Rahmen eines abzuschliessenden Vertrages mit einer  Laufzeit vom 01. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2012 angegeben.  In den Ausschreibungsunterlagen war als Eignungskriterium aufge-  führt, der verantwortliche Geometer dürfe nicht älter als 65-jährig  sein. Die Unterlagen enthielten auch einen Mustervertrag mit der  Klausel, der Vertrag ende mit dem Erreichen des 65. Altersjahres des  46\n\n 46\n\nKGVS A1 06 146\n\nKGE (öffentlichrechtliche Abteilung) vom 24. November 2006 i.S. A. c.\nStaatsrat\n\nGeometermandat/Altersbeschränkung\n– Alter 65 als Eignungskriterium für Geometeraufträge.\n– Wie weit kann das Erreichen einer Altersgrenze (65) in den abzuschliessenden\nVertrag als Auflösungsgrund aufgenommen werden ?\nMarché de prestations de géomètre; restriction liée à l’âge\n– Age de 65 ans fixé à titre de critère d’aptitude pour un marché de ce genre.\n– Dans quelle mesure l’arrivée à une limite d’âge peut-être un motif de résiliation\nà intégrer au contrat à passer à la fin de la procédure ?\n\nGekürzter Sachverhalt\nDer Kanton Wallis schrieb im August 2006 für die Gemeinden\nden Unterhalt und die Nachführung der amtlichen Vermessung im\noffenen Verfahren aus. Als Gegenstand und Umfang des Auftrags\nwurden der Unterhalt und die Nachführung für eine bestimmte\nGemeinde im Rahmen eines abzuschliessenden Vertrages mit einer\nLaufzeit vom 01. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2012 angegeben.\nIn den Ausschreibungsunterlagen war als Eignungskriterium aufgeführt, der verantwortliche Geometer dürfe nicht älter als 65-jährig\nsein. Die Unterlagen enthielten auch einen Mustervertrag mit der\nKlausel, der Vertrag ende mit dem Erreichen des 65. Altersjahres des\n47\n\nverantwortlichen Geometers, sofern das Unternehmen keinen patentierten Ingenieur-Geometer als Nachfolger des Ausscheidenden verpflichtet habe. Gegen diese Altersbeschränkungen in den Ausschreibungsunterlagen beschwerte sich Geometer A. beim Kantonsgericht,\ndas auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit Urteil vom\n24. November 2006 nicht eintrat.\n\nErwägungen\n(...)\n2.1 Die Beschwerdeführer sind durch das Eignungskriterium 65\noffensichtlich im Augenblick und damit aktuell nicht beschwert. Der\nBeschwerde führende und verantwortliche Geometer ist noch unterhalb der erwähnten Alterslimite und kann sich darum ohne Nachteil\num die ausgeschriebenen Nachführungsarbeiten bewerben, was er\noffensichtlich auch getan hat. Das Alter ist auch nicht in dem Sinne ein\nZuschlagskriterium, dass derjenige Bewerber, der näher der fatalen\nAlterslimite von 65 Jahren ist, schlechter bewertet würde. Die\nBeschwerde führenden Parteien können nur für sich Beschwerde führen und ihre Interessen anführen, nicht aber generell geltend machen,\ndie umstrittene Alterslimite schränke generell den Kreis der Bewerber\nein und sei deshalb illegal. Ist dem aber so, können die Beschwerdeführer für die Ausschreibung bezüglich des Eignungskriteriums 65\nkeine Legitimation begründen.\n\n2.2 Die Beschwerde führenden Parteien bringen weiter vor, der\nMustervertrag sehe ein automatisches Vertragsende mit dem Erreichen des 65. Altersjahrs des verantwortlichen Geometers vor, sofern\ndas Unternehmen keinen für die Arbeit fähigen Nachfolger verpflichtet\nhabe. Die Vorinstanz verweist in diesem Zusammenhang auf den hypothetischen Charakter der angeführten Beschwer mit vielen Unbekannten, die zudem frühestens in vier Jahren aktuell werden könnte.\nZudem stelle der Mustervertrag ein Informationsdokument dar, das,\nda nicht Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen, nicht angefochten werden könne.\n\n2.2.1 Im Leistungsbeschrieb wird unter Ziff. 1.1 als Ziel des Submissionsverfahrens die Bestimmung eines amtlichen Geometers für\njede Gemeinde festgelegt (Abs. 1) und festgehalten, in einem Vertrag\nmit einer Laufzeit von fünf Jahren (01. Januar 2007 - 31. Dezember 2011) zwischen der Dienststelle und dem amtlichen Geometer und\n48\n\ndessen Büro würden die Rechte und Pflichten geregelt (Abs. 2). Den\nBewerbern wurde, nach Angaben der Vorinstanz auf ausdrücklichen\nWunsch der Geometer, ein Muster des nach Ziff. 1.1 Abs. 2 des Leistungsbeschriebs mit dem im Submissionsverfahren bestimmten Geometer vorgesehenen Vertrags zugestellt. Art. 8 Abs. 3 dieses Mustervertrags sieht tatsächlich vor, «Der Vertrag endet mit dem Erreichen\ndes 65. Altersjahres des verantwortlichen Geometers, sofern das\nUnternehmen keinen patentierten Ingenieur-Geometer als Nachfolger\ndes Ausscheidenden verpflichtet hat».\n\n"}