In den Akten ist einmal kein kommunaler Entscheid vorhanden, der eine Vergabe über diesen reduzierten Betrag dokumentiert. Vielmehr genehmigt der Vorsteher DVR am 03. August 2006 einen kommunalen Zuschlag von Fr. 639’183.05 und der Anteil des Staates wird ausdrücklich mit Fr. 153’403.95 (24%) angegeben. Es trifft zwar zu, dass im Genehmigungsentscheid des DVR vom 03. August 2006 die Rede von einer Redimensionierung ist. Danach soll auf bestimmten Teilen auf den Einbau einer «HMT-Verschleissschicht» verzichtet werden (S. 3 Ziff. 1.1.2 in fine).