3. Die Gemeinde bringt allerdings vor, der Auftrag, wie er schliesslich von ihr vergeben worden sei, belaufe sich nur auf Fr. 422’175.45. Sie habe den Auftragsgegenstand nach der Besprechung mit dem Bundesexperten am 04. Juli 2006 reduziert und der Kanton Wallis habe das reduzierte Projekt am 03. August 2006 zusammen mit dem Vergabeantrag an die Zuschlagsempfängerin genehmigt. Durch diese Reduktion habe sich, gleichsam im Nachhinein, das Einladungsverfahren als richtig erwiesen. Diese Rechtfertigung hält offensichtlich nicht stand. 3.1 In den Akten ist einmal kein kommunaler Entscheid vorhanden, der eine Vergabe über diesen reduzierten Betrag dokumentiert.