2.2 Aufgrund der eingereichten Offerten erwies sich die Schätzung denn auch als zu optimistisch und zu tief. Das billigste Angebot belief sich auf Fr. 639’183.05, das höchste auf Fr. 721’628.– und der Durchschnitt der sieben Angebote auf Fr. 692’689.– . Damit stellte sich das gewählte Einladungsverfahren als offensichtlich falsch heraus und der Zuschlag erfolgte in Verletzung einer elementaren, gesetzlichen Regel. Die Wahl des richtigen Verfahrens ist ein grundlegendes Anliegen des Submissionsrechts, das den Marktzugang, Transparenz, Gleichbehandlung und eine wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Gelder sicher stellen will ( Peter Galli/André Moser/Elisabeth Lang, a.a.