Trotzdem vergab sie den Auftrag im Einladungsverfahren zum Preis von Fr. 639’183.05. Die nicht eingeladene Unternehmung A. focht diesen Entscheid nach der Publikation im Amtsblatt beim Kantonsgericht an und beantragte die Annullierung des Verfahrens und die Anordnung an die Gemeinde, den Auftrag im offenen Verfahren auszuschreiben. Die Gemeinde brachte im Beschwerdeverfahren vor, sie habe in Zusammenarbeit mit den Subventionsbehörden im Juli 2006, nach Eingang der Offerten, eine Redimensionierung des Projektes vorgenommen, so dass der Auftrag schliesslich nur mehr Fr. 422’175.45 betragen habe. Das Kantonsgericht hiess die Beschwerde jedoch gut und hob den Entscheid auf.