Gekürzter Sachverhalt Die Gemeinde S. beabsichtigte eine Alpstrasse zu sanieren. Aufgrund einer Kostenschätzungsvariante «Optimal», ohne die Kosten für Projekt und Bauleitung sowie Unvorhergesehenes, errechnete sie einen Auftragswert von Fr. 480’790.– und beschloss demzufolge die Vergabe im Einladungsverfahren. Aufgrund der eingereichten Angebote, das billigste belief sich auf Fr. 639 183.05, erwies sich die Schätzung «Optimal» als zu optimistisch. Trotzdem vergab sie den Auftrag im Einladungsverfahren zum Preis von Fr. 639’183.05.