Rechtsprechung entwickelte, anwendbare Regeln über den Kapitalgewinn bei Wohnungsverkäufen (E. 4b-c). – Diese Regeln gelten auch für hauptberuflich als Liegenschaftshändler tätige Steuerpflichtige (E. 5). – Sie sind für das DBG und die kantonalen sowie kommunalen Steuern identisch (E. 7). 51