spruchung des knappen Bodens. Die ortsfremde Nachfrage verteuert die Boden- und Wohnungspreise und bewirkt dadurch letztlich die Verdrängung der ortsansässigen Bevölkerung in weniger gesuchte Wohnlagen oder in andere Gemeinden (Art. 2 Abs. 1 lit. b kRPG; BGE 112 Ia 65 E. 5c). Zudem kann mit Einschränkungen des Zweitwohnungsbaus generell die Bauentwicklung und damit die Beanspruchung von noch nicht überbautem Boden beeinflusst werden. Damit wird aber auf eine bestimmte Raumentwicklung eingewirkt, was auch der raumplanerischen Zielsetzung entspricht.