Gekürzter Sachverhalt Die Gemeinde Saas-Fee sieht in einem im Oktober 1989 von der Urversammlung angenommenen, im November 1989 vom Staatsrat homologierten und im Juni 1990 vom Eidg. Grundbuchamt (betreffend die Anmerkungsbestimmungen) genehmigten Reglement über den Haupt- und Zweitwohnungsbau (RHZ) zur Einschränkung des Zweitwohnungsbaus vor, beim Bau von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müsse mindestens eine davon als Hauptwohnung dienen und ihr Volumen müsse zumindest der durchschnittlichen Wohnungsgrösse im Haus zu entsprechen. Die Zweckbindung als Hauptwohnung ist durch Auflagen in der Baubewilligung und durch Anmerkung im Grundbuch zu sichern.