Die zweite grossrätliche Kommission hat die entsprechende Ergänzung vorgeschlagen (Bulletin des séances des Grand Conseils [BSGC], ordentliche Junisession 2000, S. 1185) und dabei einzig erörtert, man wolle den offiziellen Schliessungstagen der Postämter Rechnung tragen (Bulletin des séances des Grand Conseils [BSGC], ordentliche Junisession 2000, S. 1215). Die Vorinstanz ist deshalb zu Recht auf die am 22. April 2003 zugestellte Verwaltungsbeschwerde eingetreten.