5.2.2 Die Begründung für die Solidarschuldnerschaft des Eigentümers besteht in der Praktikabilität des Inkassos und der Verminderung des Verlustrisikos für das EW. Das EW gewährleistet die Energieversorgung als öffentliche kommunale Aufgabe der Gemeinde. Eine gute Versorgung liegt im öffentlichen Interesse und ihr einwandfreies Funktionieren ebenfalls. Ein öffentliches Interesse daran, dass das EW möglichst keine oder wenig finanzielle Verluste erleidet, kann nicht verneint werden. Die Massnahmen, die der Erreichung dieses Ziels dienen, müssen aber verhältnismässig sein.