gen und schnell in Kraft treten (E. 3). – Im hier zu beurteilenden Fall erfüllt die mit den neuen Bestimmungen verbundene Rückwirkungsklausel die verfassungsmässigen Voraussetzungen (E. 4). – Auferlegung der Kosten an die Beschwerdeführer unter Berücksichtigung der ursprünglichen Widerrechtlichkeit der umstrittenen Aufhebung (Art. 89 Abs. 2 VVRG; E. 5).