Lohnansprüche; Zulässigkeit der Beschwerde; materiellrechtliche Rückwirkung eines Gesetzes – Eine Lohnabrechung kann eine mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechtbare Verfügung enthalten (E. 1a-b). – Beschwerdelegitimation eines Verbands (E. 1c) – Beschliesst der Grosse Rat bei der Annahme des Jahresbudgets, die vom Staat für seine Angestellten übernommene Versicherungsprämie für Nichtberufsunfall aufzuheben, kann diese Sparmassnahme ab dem 01. Januar des folgenden Jahres zur Anwendung kommen, sofern die hiefür erforderlichen Änderungen der diese Leistung vorsehenden gesetzlichen Bestimmungen innert kurzer Zeit erfolgen und schnell in Kraft treten (E. 3).