Entscheid mit einem Verbot für neue (Wasser-)Fassungen zu ergänzen (E. 2e) – Die Schutzverfügung führt nicht in jedem Fall zu einer materiellen Enteignung; kommt es dazu, wird über die Entschädigung nicht in den Einsprache- und Beschwerdeverfahren gegen die Schutzverfügung, sondern in den hierfür eigens vorgesehenen Verfahren entschieden (E. 3) 33