Entschädigung der Eigentumsbeschränkungen – Der Kanton bestimmt den Grenzverlauf der im Anhang zur Flachmoorverordnung aufgeführten Objekte. Tragweite von Expertisen in diesen Verfahren und Ermessen der Behörde (E. 2a-c) – In der Schutzverfügung sind auch die Pufferzonen festzulegen. Verweigerung der Ausdehnung der hier ausgeschiedenen Pufferzonen. Bei den diesbezüglichen Begehren lässt sich der Sektor oberhalb des hier umstrittenen Flachmoors nicht mit solchen oberhalb anderer derartiger Gebiete und mit den Schutzzonen in diesen Gebieten vergleichen (E. 2d) – Dies gilt analog auch für ein Begehren, mit welchem verlangt wird, den angefochtenen Entscheid mit einem