5.4 Diese Schlussfolgerung lässt sich auch nicht mit dem Hinweis verneinen, mit der pauschalen Abrechnung sei es möglich, dass ein Berherberger Taxen bei den Gästen einkassiere und diese nicht an die Gemeinde weiterleite, was der Grundidee der Kurtaxe widerspreche. Einmal ist darauf hinzuweisen, dass die Taxen oftmals im Preis (Pauschalpreis) inbegriffen sind. Zum anderen nimmt der Gesetzgeber dies in Kauf und ist selbstverständlich auch der gegenteilige Fall denkbar. Zum andern hat der Gesetzgeber den Beherberger für die Bezahlung der Taxe gegenüber der Gemeinde verantwortlich gemacht und es somit diesem überlassen, ob er überhaupt und wie die Taxe beim Gast einkassieren will.