Vielmehr zeigt bereits die Aufzählung im Gesetz, aber auch die Beratung im kantonalen Parlament klar den Willen des Gesetzgebers, die Jahrespauschale bei der Kurtaxe, aber auch bei der Beherbergungstaxe, als Vereinfachung der Erhebung fakultativ, aber generell einzuführen. Das Parlament sah sie sogar als die wünschenswerte Erhebungsart an und war sich der negativen Konsequenzen auf die Einnahmen und die Übernachtungsstatistik durchaus bewusst. 67