S. 293) hat der Staatsrat auf die administrative Vereinfachung bei der Erhebung der Kur- und Beherbergungstaxen durch die „Einführung einer freiwilligen Pauschale» verwiesen, ohne dass er hier eine Einschränkung auf die Eigentümer oder Dauermieter vorgenommen hat. Bei der Eintretensdebatte hat Grossrat Felix Zurbriggen auf die mögliche Pauschalierung der Kur- und Beherbergungstaxe Bezug genommen und für die Festlegung auf die Problematik hingewiesen, „dass der gute Vermieter pauschal abrechnen will und derjenige, dem das Vermietungsglück weniger hold ist effektiv abrechnet, was im Endeffekt weniger Geld einbringt und auch die Statistik gemäss Art.