Nach Ansicht des Verkehrsvereins und der Gemeinde gingen Einnahmen verloren, die Logiernächte-Statistik würde verwässert und der administrative Aufwand vergrössert, wenn die „Kurtaxenpauschale Schule machen würde». Der Staatsrat will die Pauschale auf einen „klar definierten Personenkreis» beschränken und definiert diesen Kreis so, dass die Personen „entweder eine dauernde Anwesenheit aufweisen, Besitzer oder Eigentümer des Gebäudes sind und aufgrund dieser Stellung Anspruch auf eine Pauschalabrechnung haben.»