handelte, das Verhältnis aber eindeutig dem öffentlichen Recht zugeordnet, weil es wesentlich durch das kommunale Reglement bestimmt war und die vertraglich festgehaltenen Elemente demgegenüber subsidiär waren und sich im Rahmen des Reglements bewegten (Urteil vom 01. April 2005 i.S. B. und Gemeinde S.).