Ayent und auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom 14. Mai 1991 i.S. Gemeinde Chermignon). Das Vorliegen eines Anstellungsvertrages allein genüge nicht, um ein Dienstverhältnis als privatrechtlich erscheinen zu lassen, denn auch vertragliche unterstünden grundsätzlich dem öffentlichen Recht (Urteil vom 04. Mai 2001 i.S. D. und Gemeinde Leukerbad).