7.1.1 Diese Regelung im PR zeigt einmal, dass im Regelfall alle Arbeitsverhältnisse dem PR unterworfen sind und die Anstellung trotzdem in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgelegt wird. Das PR enthält eine Rangordnung der anzuwenden Bestimmungen. Vom PR allenfalls abweichende Klauseln des Einzelarbeitsvertrags gehen diesem vor. Das PR spricht sich aber nicht explizit darüber aus, ob gewisse seiner Bestimmungen allenfalls einen zwingenden Charakter haben, von denen auch in einem Arbeitsvertrag nicht abgewichen werden kann. Es behält dagegen ausdrücklich die Anwendung zwingender kantonaler Bestimmungen vor.