erklärte. Die darauf von der Gemeinde erlassene Verfügung, welche die Begehren des früheren Angestellten insgesamt abwies, focht dieser am 08. März 2004 beim Staatsrat an und verlangte, die Gemeinde müsse ihm als Lohn, Kinderzulagen und Abgangsentschädigung total ca. Fr. 160 000.– bezahlen. Am 11. Mai 2005 trat der Staatsrat auf die Beschwerde nicht ein, weil seiner Ansicht nach ein Rechtsverhältnis vertraglicher Natur vorliege, das dem öffentlichen Recht sowie der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichtsbarkeit entzogen sei.