Vereinbarung zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Fiskus über Bemessungsfaktoren – Zulässigkeit einer Einigung im öffentlichen Recht, die, sofern sie zwischen Fiskus und Steuerpflichtigem abgeschlossen worden ist, keinen vollständigen oder teilweisen Steuererlass bewirken kann, ausser es liege dazu eine gesetzliche Grundlage vor. Vereinbarungen, deren Inhalt sich ausschliesslich auf behauptete Bemessungsfaktoren bezieht, benötigen im Gegenzug keiner ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage (E. 2). – Auslegung einer entsprechenden Einigung aufgrund des anschliessend durchgeführten Schriftenwechsels (E. 3).