6.1 Vorliegend besteht die umstrittene Treppe gemäss den bewilligten Plänen vom 22. Januar 2002 aus einer Metallkonstruktion. Diese Konstruktion liegt teilweise auf dem Terrain, teilweise wird sie von vier Paar Metallstangen getragen, welche eine Höhe zwischen ca. 0.40 und 2.60 m aufweisen, wobei die Tragstange des obersten Paares gegen das Gebäude der Beschwerdeführer hin die maximale Höhe aufweist und die andere links oder nordwestlich auf Grund der Terrainneigung deutlich kleiner ist. Die Treppe hat beidseitig ein ca. 1.30 m hohes Geländer, welches mit drei parallel verlaufenden Drähten zwischen Boden und Handlauf versehen ist. 24