Gekürzter Sachverhalt A. B. reichte bei der Gemeinde Zermatt das Baugesuch zur Erstellung eines Wohnhauses ein. Die Erschliessung sah der Bauherr über eine entlang der angrenzenden Parzelle zu erstellende Metalltreppe vor, die sich auf einen entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag stützen konnte. Die Metallkonstruktion sollte teilweise auf das gewachsene Terrain zu liegen kommen, teilweise freistehend auf Metallstangen in einer Höhe zwischen 0.40 und 2.60 m geführt und beidseitig mit einem ca. 1.30 m hohen Geländer mit drei parallel verlaufenden Drähten zwischen Boden und Handlauf versehen werden. Die Treppentritte waren aus schnee- und schmutzdurchlässigen Rosten gefertigt.