3. Der Kanton Uri richtet dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers, RA MLaw Markus J. Meier, für das Beschwerdeverfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 2'000.00 (inklusive MWST und Auslagen) aus. Der Beschwerdeführer ist verpflichtet, dem Kanton Uri die dem amtlichen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung von CHF 2'000.00 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 4. Eröffnung - Beschuldigter/Beschwerdeführer, vertr. durch RA MLaw Markus J. Meier - Beschwerdegegnerin Altdorf, 31. Januar 2025 OBERGERICHT DES KANTONS URI Präsidium Jugendgerichtskommission