Im Gegenteil wird der Beschwerdeführer im Rahmen der stationären Beobachtung in der Berufsfindung intensiv unterstützt, wobei sich aus dieser intensiven Begleitung nützliche und notwendige Informationen bezüglich seiner weiteren Orientierung ergeben werden. Diese Erkenntnisse 12 wiederum sind für die Beurteilung der dem wichtigen Lebensabschnitt angepassten jugendstrafrechtlichen Sanktion erforderlich, sodass auch die Abwägung der Interessen nicht gegen die Anordnung der Massnahme spricht.