Dies ist geradezu beabsichtigt, da es eine ungestörte und besonders fokussierte Untersuchung verspricht. Von einem «Herausreissen» aus einem bewährten und intakten sozialen Umfeld kann entgegen der Beschwerde jedenfalls nicht gesprochen werden. Ein Austausch mit der Regelschule des Beschwerdeführers findet zudem statt (vgl. Kurzbericht Jugenddorf vom 5.12.2024, act. 3.3), genauso wie der Austausch mit der Familie (vgl. E. 3.2 hievor). Das hauptsächliche Lernziel in der zweiten Oberstufe liegt schliesslich sowohl in der Regelschule als auch im Jugenddorf auf der Berufsfindung.