5.2 Kurz nach Erledigung der Strafuntersuchung betreffend die Delikte vom Herbst 2023, die mit Strafbefehl vom 16. September 2024 erledigt wurde, war der Beschwerdeführer mutmasslich erneut an Straftaten beteiligt. Dabei handelt es sich um Körperverletzung und Raub – und damit um zwei wesentlich schwerwiegendere Deliktsvorwürfe als noch im vorangegangenen Strafverfahren. Wie schon zuvor soll der Beschwerdeführer dabei mutmasslich als Teil einer Gruppe Jugendlicher aus seinem Freundeskreis in die Vorfälle involviert gewesen sein.