Dem Beschwerdeführer selbst fehle die Schwester, welche ihm früher in schwierigen Situationen Ratschläge erteilt habe und der er seine Gefühle habe mitteilen können. Bedingt durch die schwere Einschätzbarkeit des Beschwerdeführers und der letzten Vorkommnisse, zusammen mit den neuen Erkenntnissen betreffend Cannabiskonsum sowie der massiven Überforderung der Mutter sei eine stationäre Abklärung des Beschwerdeführers auf der 10 Beobachtungsstation des Jugenddorfes Knutwil zu empfehlen mit der Möglichkeit, wenn möglich und sinnvoll, danach wieder in die Regelklasse eintreten zu können.