In der bisherigen Abklärung sei der Cannabiskonsum vom Beschwerdeführer gegen aussen verheimlicht worden; auf Nachfrage im Rahmen der Abklärung sei jeglicher Konsum verneint worden. Der Beschwerdeführer habe seit dem Sommer 2024 ein Bild vermittelt, das eine positive Entwicklung habe vermuten lassen. Es sei aber immer schwierig gewesen, zwischen stimmigen und unstimmigen Erzählungen unterscheiden zu können. Der Beschwerdeführer sei schwer einzuschätzen. Was in ihm drin wirklich vorgeht und welche Gefühle ihn bewegen, zeige er nur ungerne und wenn, dann dramatisch mit Weinen oder laut werden.